Die Marktplatzbedingungen von domainname.de
Marktplatzbedingungen der realtime.at Domain Services GmbH
Diese Marktplatzbedingungen gelten für den Kauf bzw. Verkauf über den Domain-Marktplatz der realtime.at Domain Services GmbH unter www.domainname.de – in Folge „Marktplatz“ genannt. Eine aktuelle Version dieser Marktplatzbedingungen finden Sie immer online unter www.domainname.de/agb/
1.DIE ROLLE VON REALTIME.AT AM MARKTPLATZ
realtime.at stellt den Marktplatz unter www.domainname.de zur Verfügung auf welchem sich der Interessent und Anbieter über die Leistung (zumeist eine Domain) und den Preis einigen können.
Weiters übernimmt realtime.at die gesamte Kaufabwicklung. Sobald eine Einigung zwischen Interessent und Anbieter zustande gekommen ist wird realtime.at die Domain für den Käufer vom Anbieter zum vereinbarten Preis ankaufen und dann an den Käufer zum vereinbarten Preis verkaufen.
realtime.at kann weder garantieren noch dafür haften das eine angebotene Leistung vom Anbieter auch tatsächlich erbracht werden kann. realtime.at prüft weder ob eine Domain zum angebotenen Zeitpunkt verfügbar ist noch findet eine Marken- und namensrechtliche Überprüfung statt.
2.GÜLTIGKEIT VON GEBOTEN - BINDUNGSFRIST
Jedes Gebot auf dem Marktplatz ist verbindlich und hat eine Bindung von exakt 21 Tagen (entspricht 504 Stunden) ab Gebotsabgabe. Während der Bindungsfrist kann die jeweils andere Partei das Gebot akzeptieren und es kommt dadurch ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande.
Während einer Bindungsfrist ist es nicht möglich ein abgegebenes Gebot zurückzuziehen. Es ist lediglich möglich ein Kaufangebot für eine Domain zu erhöhen bzw. ein Verkaufsangebot für eine Domain zu erniedrigen. Jedes neue Kauf- bzw. Verkaufsangebot hat wiederum eine Bindungsfrist von exakt 21 Tagen.
Wird eine Domain während der Bindungsfrist über den Marktplatz an einen anderen Interessenten verkauft so erlischt in diesem Moment die Bindefrist.
Für Festpreise oder Sofort-Kauf Optionen gibt es keine Bindefrist da es sich um einen verbindlichen Kauf handelt.
3.ABWICKLUNG DES TRANSFERS – MITWIRKUNGSPFLICHT
Im Falle der Annahme eines Kauf- bzw. Verkaufsangebots kommt ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande. Käufer und Anbieter haben eine Mitwirkungspflicht an der weiteren Abwicklung, insbesondere der Übertragung des Kaufgegenstandes (zumeist eine Domain) an den Käufer.
realtime.at wird eine Zahlungsaufforderung sowie eine Rechnung an den Käufer stellen und nach Zahlungseingang den Kaufgegenstand (zumeist eine Domain) übernehmen. Sobald realtime.at den Kaufgegenstand (zumeist eine Domain) übernommen hat, ist realtime.at berechtigt den Kaufpreis, abzüglich der vereinbarten Provision, an den Verkäufer gutzuschreiben und auszuzahlen.
Anschließend wird realtime.at den Kaufgegenstand (zumeist eine Domain) auf den Käufer übertragen bzw. wird der Käufer selbst dafür sorgen das er den Kaufgegenstand (zumeist eine Domain) übernimmt. Sollte der Käufer den Kaufgegenstand nicht binnen 14 Tagen abholen so tritt Abholverzug ein. In diesem Falle wird realtime.at für den nicht abgeholten Kaufgegenstand (meist eine Domain) ein monatliches Entgelt laut Preisliste verrechnen und ist bei Nichtzahlung berechtigt den Kaufgegenstand (meist eine Domain) zu löschen.
Sollte es realtime.at nicht möglich sein den Kaufgegenstand (zumeist eine Domain) binnen 14 Tagen vom Anbieter zu übernehmen so wird realtime.at den Kaufpreis an den Käufer zurückzahlen. Ein darüber hinausgehender Anspruch an realtime.at, z. B. auf Erfüllung, besteht nicht.
4.SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma realtime.at Domain Services GmbH. Als Gerichtsstand wird das für den Sitz der Firma realtime.at Domain Services GmbH zuständige Gericht vereinbart.
Bei sprachlichen Unklarheiten gilt ausschließlich die deutsche Fassung der Vertrags- und Geschäftsbedingungen.
Sollte eine der Bedingungen dieser Marktplatzbedingungen unwirksam sein, so sind die übrigen Bedingungen davon nicht berührt. Anstatt einer unwirksamen Bedingung gilt eine Bedingung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bedingung rechtlich wirksam am nächsten kommt.